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DSGVO - jetzt handeln!

Dsgvo

 

Ab 25. Mai 2018 gilt die neue EU-weite Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO. Mit ihr kommen umfangreiche Änderungen für Webseiten Betreiber. Da teure Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4% vom Jahresumsatz (nicht Gewinn, Umsatz!) drohen, sollten Sie jetzt handeln.

Die DSGVO soll den Datenschutz erhöhen. Viele grundlegende, datenschutzrechtliche Änderungen werden zur Pflicht, wodurch Webseiten teils umfangreich überarbeitet werden müssen.

Die wichtigsten Punkte der Änderungen im Überblick:

  1. Bei der Abfrage personenbezogener Daten müssen Webseiten SSL-verschlüsselt sein. Beispielsweise bei Kontaktformularen: diese dürfen mit den Daten des Nutzers nur verschlüsselt übermittelt und abgespeichert werden. 

  2. Lockangebote wie „Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und erhalten Sie kostenlos ein Geschenk“ sind unzulässig.

  3. Das Einbinden der offiziellen Plugins von Google, Facebook, Instagram und Co. ist mit der neuen Verordnung verboten, da Like- und Sharebuttons im Hintergrund Daten übermitteln. 

  4. Der Hinweis auf die Verwendung von Cookies wird verpflichtend.

  5. Für viele Funktionen wie die Anmeldung zu Newslettern oder Kontaktformularen ist die Einwilligung des Benutzers erforderlich.

 

Diese und viele weitere Punkte gilt es zu beachten, um sicher vor Abmahnungen und Bußgeldern zu sein. Wir beraten Sie hier gerne.

Bitte beachten Sie, dass unser Werkzeug keine Rechtsberatung darstellt, sondern für Sie lediglich als Information dienen soll.
Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema DSGVO

 

 

 

Datenschutz, DSGVO, Alle

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