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Das IT-Sicherheitsgesetz: Aktualisierungen von Internetseiten wird zur Pflicht

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Das neue IT-Sicherheitsgesetz, welches schon im Jahr 2015 beschlossen wurde, soll für Sie und Ihre Seiten im Netz für mehr Schutz Ihrer persönlichen Daten sorgen und dazu Cyber- bzw. Hackerangriffen vorbeugen.

§13 des Telemediengesetzes beschreibt dazu die „Pflichten des Diensteanbieters“. Dieses Gesetz verpflichtet Anbieter und Betreiber von Webseiten durch technische und organisatorische Vorkehrungen den Schutz von personenbezogenen Daten und technischen Einrichtungen zu gewährleisten. Sollte dagegen verstoßen werden drohen sogar Abmahnungen!

Es muss jederzeit gemäß dem aktuellen Stand der Technik eine sichere IT- Infrastruktur vorhanden sein und genau dafür sorgen wir mit unserer Wartung. Durch die kontinuierliche Aktualisierung Ihrer Seiten sorgen wir für Sicherheit. Jedoch steigt die Anfälligkeit gegenüber Angriffen erheblich sobald die Websites nicht mehr aktualisiert werden.

Sollten Sie Bedenken haben, ob Ihre Webseite womöglich gefährdet oder veraltet ist, wenden Sie sich gerne an uns und wir unterstützten Sie dabei. Sie erreichen uns unter 07236-27900-58 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist sondern dieser Beitrag lediglich als Information dienen soll.

 

Datenschutz, DSGVO, Sicherheit, Tipps für Websites, Alle

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