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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Unternehmen wissen müssen

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Neues Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt im Juni 2025 in Kraft: Auswirkungen auf Webseitenbetreiber

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Deutschland stärkt. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und verpflichtet erstmals auch die private Wirtschaft zur Barrierefreiheit.

Webseiten, die Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, müssen ab diesem Datum barrierefrei gestaltet sein. Dies betrifft insbesondere Online-Shops, Apps und E-Commerce-Anbieter, die ihre Angebote direkt an Endverbraucher richten. Die Umsetzung wird durch behördliche Kontrollen überwacht, und Verstöße können mit Sanktionen geahndet werden.

Ausnahmen sind

  • Ausgenommen von dieser Pflicht sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen und weniger als zehn Beschäftigte haben sowie einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro erzielen. Diese Unternehmen müssen keine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen.
  • Hersteller von Produkten: Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, die unter das BFSG fallen, sind dennoch zur Barrierefreiheit verpflichtet. Die Ausnahmeregelung gilt hier nicht. ​
  • Unverhältnismäßige Belastung: Unternehmen können von bestimmten Anforderungen befreit werden, wenn deren Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft und nachgewiesen werden. ​
  • Unternehmen mit einem reinen B2B Geschäftsmodell.

 

Barrierefreiheit wird nach Kriterien der WCAG Standards beurteilt

Die Barrierefreiheit von Websites wird gemäß den WCAG-Leveln bewertet. Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind in drei Level unterteilt:

  • Level A: Grundlegende Zugänglichkeit, die einfache Probleme behebt. Hierzu gehören beispielsweise Textalternativen für Bilder oder Links, die sich durch mehr als nur eine Farbänderung vom normalen Text abheben (z. B. durch Unterstreichung).

  • Level AA: Maßnahmen auf diesem Level beinhalten alle Anforderungen von Level A und erweitern diese um zusätzliche Vorkehrungen, wie etwa angemessene Kontrastverhältnisse.

  • Level AAA: Das höchste Niveau, das nahezu alle Barrieren beseitigt. Es umfasst unter anderem zusätzliche Unterstützung für Menschen mit komplexeren Einschränkungen.

Das BFSG verlangt mindestens die Einhaltung von WCAG Level AA. Mit steigendem Level wachsen auch die Anforderungen, was einen größeren Aufwand bei der Umsetzung bedeutet. Gleichzeitig verbessert sich jedoch die Nutzerfreundlichkeit und die Reichweite der Website.

Mehr unter:https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/wcag/wcag-artikel.html


Barrierefreiheitserklärung: Wann ist diese erforderlich und welche Ausnahmen gibt es

Webseitenbetreiber sind verpflichtet, eine "Erklärung zur Barrierefreiheit" auf ihrer Webseite bereitzustellen. Diese Erklärung informiert darüber, wie die Barrierefreiheit sichergestellt wird, und gibt an, welche Teile der Webseite noch nicht barrierefrei sind.


Inhalt einer Barrierefreiheitserklärung

Die Barrierefreiheitserklärung muss folgende Punkte enthalten:

  1. Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit
    Eine Angabe, inwieweit die Webseite oder App den gesetzlichen Anforderungen entspricht (vollständig, teilweise oder nicht barrierefrei).

  2. Nicht barrierefreie Inhalte
    Eine Beschreibung der Bereiche, die nicht barrierefrei sind, und eine Begründung, warum diese Einschränkungen bestehen.

  3. Barrierefreie Alternativen
    Informationen darüber, welche alternativen Zugangswege oder Hilfen für nicht barrierefreie Inhalte bereitgestellt werden.

  4. Feedback-Mechanismus
    Eine Möglichkeit für Nutzer, Barrieren zu melden oder Unterstützung anzufordern (z.B. Kontaktformular oder E-Mail-Adresse).

  5. Durchsetzungsverfahren
    Hinweise auf die zuständige Durchsetzungsstelle, bei der eine außergerichtliche Streitbeilegung unterstützt wird.

Die Erklärung sollte an gut sichtbarer Stelle auf der Webseite platziert sein, z.B. in der Fußzeile der Seite oder im Impressum.


Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Neben der gesetzlichen Verpflichtung bietet Barrierefreiheit zahlreiche Vorteile:

  • Erweiterung der Zielgruppe durch bessere Zugänglichkeit
  • Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit für alle
  • Positives Image und Stärkung der Markenreputation

Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen des BFSG auseinandersetzen, um rechtzeitig die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und Bußgelder zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie!

Unsere technischen Maßnahmen für die Anpassung Ihrer Website erfüllen mindestens den Barrierefreiheitsstandard WCAG 2.1:
https://www.cedis.fu-berlin.de/services/systeme/cms/barrierefreiheit/wcag/index.html

Unser Website-Scanner untersucht Ihre Website auf Barrierefreiheit und gibt viele Änderungs- und Anpassung-Tipps.

Wir erstellen für Sie auch eine individuell angepasste Barrierefreiheitserklärung.

Unsere Maßnahmen sind hierbei Hilfsmittel. Bei der Einhaltung der Zugänglichkeitsstandards spielen allerdings auch weitere Faktoren eine wichtige Rolle, um eine wirklich inklusive Website zu gewährleisten.


Ganzheitlicher Ansatz

Auf Wunsch bieten wir Ihnen einen umfassenden Ansatz zur Barrierefreiheit, der weit über die Bereitstellung von Overlays und Plugins hinausgeht. Unser Portfolio kombiniert technische Lösungen mit Beratung und Schulungen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Barrierefreiheit abgedeckt sind.

Hierbei erfüllen wir die rechtlichen Vorgaben gemäß WCAG 2.2, EN 301 549, BITV und DSGVO für optimale digitale Barrierefreiheit.

Mehr zu diesem Standard unter: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/wcag/wcag_2_2/wcag-2-2-node.html


Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt eine entscheidende Weichenstellung für eine digitale Zukunft ohne Barrieren dar. Unternehmen, die frühzeitig handeln und Barrierefreiheit in ihre digitale Strategie integrieren, profitieren langfristig von einer inklusiveren und benutzerfreundlicheren Online-Präsenz.


Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine rechtliche Beratung darstellt. Wir übernehmen keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Für eine juristische Beratung konsultieren Sie bitte einen Anwalt.

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