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Welche gesetzlichen Vorgaben sind für eine rechtssichere Website wichtig?

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Für den Betrieb einer Firmenwebsite sind in Deutschland und der EU mehrere Gesetze und Verordnungen relevant. Hier sind einige der wichtigsten:

  1. Digitales-Dienste-Gesetz (DDG): Dieses Gesetz hat das Telemediengesetz (TMG) abgelöst und regelt die Haftung von Plattformen und Online-Diensten sowie die Anforderungen an Transparenz und Sicherheit.

  2. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und legt fest, wie Unternehmen Daten erheben, verarbeiten und speichern dürfen. Sie verpflichtet zur Erstellung einer Datenschutzerklärung.

  3. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Ergänzt die DSGVO und regelt spezifische Aspekte des Datenschutzes in Deutschland.

  4. Urheberrechtsgesetz (UrhG): Schützt geistiges Eigentum und regelt die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf der Website.

  5. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Regelt die Wettbewerbsbedingungen und schützt vor irreführender Werbung und unlauteren Geschäftspraktiken.

  6. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Enthält Regelungen zu Verträgen, die für E-Commerce-Websites relevant sind, einschließlich der Informationspflichten und der Widerrufsbelehrung.

  7. E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG): Regelt den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU und enthält Bestimmungen zu Informationspflichten und Haftung von Diensteanbietern.

  8. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV): Regelt die Barrierefreiheit von Websites für Menschen mit Behinderungen, insbesondere für öffentliche Stellen.

  9. Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG): Regelt den Schutz von Marken und Kennzeichen, die auf der Website verwendet werden.

  10. Telekommunikationsgesetz (TKG): Relevant, wenn die Website Telekommunikationsdienste anbietet oder nutzt.

  11. Digital Services Act (DSA): Regelt die Verantwortung von Online-Plattformen und -Diensten in der EU, insbesondere in Bezug auf die Bekämpfung von illegalen Inhalten und den Schutz der Nutzer. Der DAS regelt den Umgang bei der Speicherung und Veröffentlichung von Inhalten Dritter auf einer Website.

  12. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Stärkt die Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote entsprechend anzupassen. Gilt im Moment nur für den B2C-Geschäftsbereich.
  1. ePrivacy-Richtlinie: Regelt die Verwendung von Cookies und Tracking-Technologien sowie den Datenschutz bei elektronischer Kommunikation.
  1. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Schützt Hinweisgeber, die Verstöße melden, und verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung interner Meldesysteme. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 50 Mitarbeitenden sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen einen sicheren, internen Hinweisgeberkanal einführen.

Diese Gesetze und Verordnungen bilden den rechtlichen Rahmen für den Betrieb einer Firmenwebsite. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Anforderungen und Pflichten im Klaren zu sein und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die Einhaltung sicherzustellen.

Aktuelle Neuerungen

  1. Telemediengesetz (TMG)

Das Telemediengesetz trat am 13. Mai 2024 außer Kraft. Es wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz abgelöst.
Quelle: Wikipedia

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt.
Hierbei handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung. Es ist dennoch wichtig, die korrekten Rechtsgrundlagen in der Datenschutzerklärung anzugeben.

  1. EU-US Privacy Shield

Das EU-US Privacy Shield war ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, das den rechtlichen Rahmen für den Austausch personenbezogener Daten zwischen diesen beiden Regionen regelte. Es wurde jedoch am 16. Juli 2020 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt. Das Gericht entschied, dass das Privacy Shield nicht ausreichend Schutz für die Daten europäischer Bürger bot, insbesondere in Bezug auf den Zugriff von US-Behörden auf diese Daten.

Aktuelle Relevanz

Da das EU-US Privacy Shield nicht mehr gültig ist, spielt es keine Rolle mehr für den Betrieb von Firmenwebsites oder den Datenaustausch zwischen der EU und den USA. Stattdessen müssen Unternehmen, die personenbezogene Daten aus der EU in die USA übertragen möchten, alternative rechtliche Mechanismen nutzen, wie z.B.:

  1. Standardvertragsklauseln (SCCs): Diese Klauseln bieten einen rechtlichen Rahmen für den Datentransfer und müssen in Verträgen zwischen den Datenexporteuren in der EU und den Datenimporteuren in den USA aufgenommen werden.
  2. Binding Corporate Rules (BCRs): Diese internen Datenschutzrichtlinien können von multinationalen Unternehmen verwendet werden, um den Datentransfer innerhalb des Unternehmens zu regeln.
  3. Angemessenheitsbeschlüsse: Die EU kann für bestimmte Länder oder Organisationen Angemessenheitsbeschlüsse erlassen, die den Datentransfer ohne zusätzliche Maßnahmen ermöglichen.


Zum Schluss ein Überblick der wichtigsten Aspekte, die in Deutschland und der EU zu beachten sind:

  1. Impressumspflicht: Nach dem Digitales-Dienste-Gesetz (DDG) müssen Websites ein Impressum enthalten, das Informationen über den Betreiber der Website, wie Name, Adresse, Kontaktinformationen und gegebenenfalls Handelsregister-Nummer, bereitstellt.
  2. Datenschutz: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Unternehmen müssen eine Datenschutzerklärung bereitstellen, die erklärt, welche Daten gesammelt werden, wie sie verwendet werden und welche Rechte die Nutzer haben.
  3. Cookies: Wenn Cookies verwendet werden, die nicht unbedingt erforderlich sind, muss die Website eine Cookie-Zustimmung einholen. Nutzer sollten über die Verwendung von Cookies informiert werden und die Möglichkeit haben, ihre Zustimmung zu geben oder abzulehnen.
  4. Urheberrecht: Inhalte auf der Website, wie Texte, Bilder und Videos, müssen urheberrechtlich geschützt sein oder die entsprechenden Lizenzen müssen eingeholt werden. Es ist wichtig, die Rechte Dritter zu respektieren.
  5. Wettbewerbsrecht: Werbung und Marketing auf der Website müssen den Vorschriften des Wettbewerbsrechts entsprechen. Irreführende Werbung oder unlautere Geschäftspraktiken sind verboten.
  6. Barrierefreiheit: In vielen Ländern gibt es Vorgaben zur Barrierefreiheit von Websites, um sicherzustellen, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
  7. E-Commerce-Vorgaben: Wenn die Website Produkte oder Dienstleistungen verkauft, müssen zusätzliche rechtliche Anforderungen beachtet werden, wie z.B. die Informationspflichten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und die Regelungen zur Widerrufsbelehrung.
  8. AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen): Wenn Dienstleistungen oder Produkte angeboten werden, sollten klare und rechtlich einwandfreie AGB bereitgestellt werden.


Bitte beachten Sie, dass diese Information keine rechtliche Beratung darstellt. Wir übernehmen keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Für eine juristische Beratung konsultieren Sie bitte einen Anwalt.

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