Mehr Infos
Skip to main content

News und Tech-Blog

Erfahren Sie mehr über unsere neuesten Projekte und was uns sonst noch bewegt!

Wichtige Änderungen durch EuGH-Urteile

Bewerten Sie unsere News:
5.00 von 5 - 3 Bewertungen
Vielen Dank für die Bewertung dieses Beitrags.

Dsgvo2

Was sind die Folgen dieser Urteile?

1. Cookies (Google- Analytics, Adwords, Google-Fonts, ReCaptcha usw.)

Wird nur mit einem Hinweis-Banner auf Tracking Cookies aufmerksam gemacht, ohne eine eindeutige Einwilligungsfunktion bereitzustellen, ist das nicht mehr erlaubt. Der Nutzer muss eindeutig der Verwendung von Cookies zugestimmt haben, bevor Cookies aktiv werden dürfen.

Checkliste für eine sichere Cookie-Kontrolle:
• Die Einwilligung muss durch den Nutzer gesetzt werden und darf nicht schon vorausgewählt sein
• Die Cookie-Kontrolle muss vor der Einwilligung alle Cookies (bis auf das eigene Cookie) blocken
• Cookies dürfen erst nach der Einwilligung des Nutzers gesetzt werden
• Es muss in der Einwilligungsbox jeder Dienst und jedes Cookie einzeln benannt sein
• Die Einwilligungen können (nach aktuellem Stand) in Gruppen zusammengefasst sein und müssen nicht für jeden Dienst einzeln erklärt werden
• Stellen Sie Ihre Cookie-Kontrolle in Ihrer Datenschutzerklärung dar

 

1.3 Wichtig! Für Seitenbetreiber die Google AdWords und Google Analytics verwenden

Wenn Sie Google-Produkte wie Google AdWords oder Google Analytics verwenden, sind Sie von Google vertraglich dazu verpflichtet, der Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung von Google zu folgen. Dazu gehört die oben erwähnte Cookie-Kontrolle zum Einholen der Einwilligung von Besuchern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum.

1.4 Google Fonts

Empfehlung:  Sollten auf Ihrer Website Google-Fonts verwendet werden, sollten diese lokal eingebunden, und nicht mehr direkt von Google geladen werden. Gerne helfen wir Ihnen hierbei.

1.5 Google-Maps

Für eine rechtssichere Integration von Google-Maps empfehlen wir unser Joomla-Modul „rkTwoClickMaps“. Unsere Lösung zeigt die Karte erst nach der Einwilligung durch den Nutzer an.
https://www.rk-joomlawork.com/joomla-extensions/rk-two-click-google-map 
Wenn wir diese Komponente auf Ihrer Seite für Sie einrichten dürfen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.



2. Social Media Elemente (z.B. Facebook Like-Button)

Informationen, welche von einem eingebundenen Social Media Element abhängig sind, dürfen auf der Seite erst geladen und angezeigt werden, wenn der Nutzer zuvor durch einen deutlichen Hinweis darauf informiert wurde und eingewilligt hat. Wenn Social Media Elemente auf der Webseite vorhanden sind, müssen vor allem die Teilen- oder Like-Buttons, die verwendet werden, in der Datenschutzerklärung erwähnt werden.

 

3. Rechtliche Angaben für die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram

Betreiber einer Fanpage auf diesen Kanälen sind hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten gemeinsam mit Facebook verantwortlich und es muss eine Vereinbarung in transparenter Form vorliegen, wer welche Verpflichtung der DSGVO erfüllt. Diese Verpflichtung wird automatisch mit Ihnen als Betreiber einer solchen Seite abgeschlossen, wenn die durch Facebook angebotenen Seiten-Insights genutzt werden. Die Fanpage sollte weiterhin um Impressum und Datenschutzerklärung des Betreibers ergänzt werden, in der deutlich die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung aufgeführt sind. Diese Hinweise müssen außerdem so deutlich wie möglich auf der Seite dargestellt werden. Durch diese Schritte sollten Sie die Informationspflichten gemäß Artikel 13 DSGVO erfüllen können.

 

5. Wichtig! Auskunftspflicht, Dokumentationspflicht und Lösch-Möglichkeiten

Bitte beachten Sie bei Einsatz von Google-Diensten, aber auch bei Login-Bereichen und Intranet-Lösungen Ihre gesetzlichen Auskunftspflichten und Dokumentationspflichten! Auf Anfrage von Nutzern müssen Sie jederzeit darüber Auskunft geben können, wie und in welcher Form Sie Daten erheben und Speichern. Auf Wunsch müssen diese Daten auch jederzeit und vollständig löschbar sein.
Personenbezogene Daten, die über Kontakt- oder Bewerberformulare gesammelt werden, müssen vom Seitenbetreiber protokolliert werden. Für Login-Bereiche und Shops gilt: Benutzer müssen die Möglichkeit erhalten, ihre persönlichen Daten löschen zu können.

6. Datenschutz für E-Mails

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der DSGVO auch E-Mails einen Datenschutzhinweis benötigen! Dieser wird in der Regel in die Signatur integriert.


7. Einen Schritt weiter gehen! DSGVO und ePrivacy 2020 rechtssicher umsetzen

Der ein oder andere hat es vielleicht schon gehört. Die nächste Regelung zum Datenschutz steht bereits vor der Tür. Im nächsten Jahr soll die ePrivacy kommen. Eine deutsche Verordnung, welche die Datenschutzregelungen nochmal verschärfen wird! Wir haben uns deshalb Gedanken gemacht, wie sich die neuen Vorschriften schon heute erfüllen lassen. Nachhaltig und rechtssicher.
Seitenbetreiber, die auf Nummer sicher gehen möchten, beraten wir gerne über die neuen Vorgaben.

Was wird sich ändern?

Dokumentationspflicht: Sie haben jederzeit einen Nachweis darüber, welche Einwilligung zu welcher Zeit von welchem Nutzer für welche Version der Einstellungen und welchen Datenverarbeitungsdienst gegeben wurde.

Informationspflicht: Datenpunkte (z.B. IP-Adresse, Browsersprache, Nutzerverhalten, etc.) müssen aufgeführt werden, welche der jeweilige Cookie sammelt.

Cookie Anforderungen
Wir haben eine Partnerschaft mit einem deutschen Anbieter von Content Management Plattformen geschlossen. Mit dieser neuen Lösung erfüllen Sie die Anforderungen von DSGVO und ePrivacy.
Eine innovative Softwarelösung, mit der Sie die Einwilligung Ihrer User zur Datenverarbeitung granular einholen, verwalten und rechtskonform dokumentieren.

Usercentrics

Usercentrics2

 
Prüfen Sie Ihre Internetseite!

Mit unserem neuen, kostenlosen DSGVO-Check können Sie schnell und einfach prüfen ob Ihre Seite der Datenschutzgrundverordnung entspricht. Geben Sie für eine Analyse einfach Ihren Domainnamen ein. Unser Scanner untersucht Ihre Seite und erstellt eine Liste möglicher Probleme.

DSGVO-Check:
https://www.rk-mediawork.de/dsgvo-check

Hinweise:

Die Inhalte dieser Mail sollen keine Rechtsberatung sein, sondern für Sie lediglich als Information dienen. Wenden Sie sich für eine rechtssichere Auskunft an Ihren Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt.

Bei weiteren Fragen oder anderen Anregungen zu diesem Thema stehen wir Ihnen natürlich wie immer gerne zur Verfügung.

Herzlichen Dank,
Ihr RK Mediawork-Team

Datenschutz, DSGVO, Sicherheit, Alle

  • Aufrufe: 3839
Kommentareingabe ausblenden

1000 Buchstaben übrig