Verfasst am 24. März 2025
Neues Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt im Juni 2025 in Kraft: Auswirkungen auf Webseitenbetreiber
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Deutschland stärkt. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und verpflichtet erstmals auch die private Wirtschaft zur Barrierefreiheit.
Webseiten, die Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, müssen ab diesem Datum barrierefrei gestaltet sein. Dies betrifft insbesondere Online-Shops, Apps und E-Commerce-Anbieter, die ihre Angebote direkt an Endverbraucher richten. Die Umsetzung wird durch behördliche Kontrollen überwacht, und Verstöße können mit Sanktionen geahndet werden.