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In Digitalisierung investieren und Förderung von bis zu 90% vom Staat erhalten

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Voraussetzung für die Beantragung der Überbrückungshilfe III sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem einzelnen Fördermonat. Der Förderzeitraum umfasst acht Monate, ist also von November 2020 bis Juni 2021 angesetzt

Es ist ein im Förderzeitraum umgesetztes Digitalisierungskonzept notwendig. Dieses Digitalisierungskonzept dient neben Auftragsbestätigungen als Nachweis für die Förderung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) listet in den FAQ unter 2.4. folgende als förderfähige Kosten auf:

  • Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops,
  • Eintrittskosten bei großen Plattformen,
  • Lizenzen für Videokonferenzsysteme,
  • erstmalige SEO-Maßnahmen,
  • Website-Ausbau, Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten,
  • Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen,
  • Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind.

Digitalisierungskosten können noch bis Ende Juni 2021 eingereicht werden. Gefördert werden bis zu 20.000 Euro.

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