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Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

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Im Jahr 2019 lebten laut einer Studie ca. 12 % der deutschen Bevölkerung mit einer offiziell registrierte Behinderung. Einige dieser Personen haben entweder keinen Zugang oder nur stark eingeschränkten Zugriff auf Websites oder Apps, da diese nicht barrierefrei gestaltet bzw. aufgebaut sind. Es ist jedoch entscheidend, dass digitale Inhalte im Internet für alle Menschen zugänglich sind, ungeachtet ihrer körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, ihrer Bildung, Herkunft oder sozialen Stellung.

Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ändert sich dies grundlegend: Ab dem 28.06.2025 wird digitale Barrierefreiheit in der EU als Menschenrecht anerkannt.
Das BFSG strebt an, einen breiteren Personenkreis den Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen. Diese Initiative wird signifikante Folgen für die Wirtschaft haben. Barrierefreie und damit benutzerfreundliche Angebote können Unternehmen neue Marktsegmente erschließen und neue Zielgruppen ansprechen, was sich positiv auf ihr Wachstum auswirken kann.

Das Hauptaugenmerk liegt auf den Verbrauchern. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft Unternehmen, welche digitale Produkte oder Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit im B2C-Bereich anbieten oder im B2B-Bereich tätig sind und digitale Angebote gewerblich nutzen. Die Vorschriften des BFSG sind verbindlich für sämtliche Produkte und Dienstleistungen, die an Verbraucher gerichtet sind und ab dem 28.06.2025 entweder eingeführt oder erbracht werden.

Diese Branchen sind vor allem vom BFSG betroffen:

E-Commerce (Produktverkauf im Onlineshop)
Medien (Informationsbereitstellung über Websites und Apps)
Tourismus (Reisebuchung über Onlineportale)
Versicherungen (Anfragen und Versicherungsabschlüsse über Websites)

Für einige Branchen ist dieses neue Gesetz durchaus relevant, unter anderem für die Bereiche Tourismus, Finanzwesen, Medien oder E-Commerce. Auf der anderen Seite sind Kleinunternehmen mit weniger als 10 beschäftigten und maximal 2 Millionen € Jahresumsatz oder Einrichtungen, welche keine Angebote für die Öffentlichkeit vorweisen, davon nicht betroffen.

Es gibt auch Unternehmen und Dienstleistungen, welche bestimmten Übergangsregelungen unterliegen, die zum Teil bis in die Jahre 2030 und 2040 gültig sind, wie z.B. Dienstleistungsverträge und Angebote.

Wir bieten Ihnen professionelles Webdesign und unterstützen Sie im Bereich der Erstellung von barrierefreien Websites, welche dieses neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und dessen Bedingungen und Standards erfüllen. RK Mediawork ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Barrierefreiheit im Internet.

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